7i7 Design GmbH®
AGB's
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der 7i7 Design GmbH®, Gooskamp 7, 23795 Klein Gladebrügge, Deutschland (im Folgenden: „Auftragnehmer“ oder „7i7®“) im Auftrag seiner Kunden erbrachten Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten ergänzend die Vereinbarungen gemäß dem individuellen Auftrag. Abweichende Regelungen zur Frage der Rechteeinräumung an Arbeitsergebnissen sind nur dann wirksam, wenn sie unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die entsprechenden Regelungen in diesen Auftragsbedingungen individualvertraglich Abweichungen vorsehen.
1. Definitionen
1.1. „Material“ meint alle im Rahmen des Auftragsverhältnisses von 7i7® an den Kunden übergebenen und/oder vertragsgemäß zu übergebenden Arbeitsergebnisse und Designleistungen, sowohl in körperlicher als auch in unkörperlicher (digitaler) Form, insbesondere Bild-, Video- und/oder Audiodaten, CAD-Dateien, Printmaterialien, Entwurfsunterlagen, Source Codes, Zwischenschritte, Skizzen, etc.
1.2. „Eigenmaterial“ meint solches Material, das 7i7® selbst und/oder in eigener Verantwortung erstellt hat oder durch Dritte (z.B. Freelancer) erstellen hat lassen.
1.3. „Fremdmaterial“ meint solches Material, das 7i7® zur Erfüllung des Auftrags von Dritten (z.B. Foto Stock Bildmaterial) bezogen hat.
2. Angebot, Vertragsschluss
2.1. Aufträge kommen auf Grundlage von Angeboten durch 7i7® in Textform (E-Mail ausreichend) unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen zustande. Soweit bereits vor Annahme eines Angebotes in Textform mit den Arbeiten begonnen wird, gelten auch für solche Arbeiten die vorliegenden Geschäftsbedingungen und jegliche Arbeiten sind nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand auf Grundlage der üblichen Vergütungssätze von 7i7® zu vergüten, wobei im Falle der Annahme eines späteren Angebotes in Textform, die darin festgesetzten Vergütungsregeln Anwendung finden.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen der in dem Angebot von 7i7® festgehaltenen Auftragsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie durch 7i7® ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2.3. Ein Auftrag kommt durch Annahme eines Angebotes von 7i7® durch den Kunden zustande, welche mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann. Soweit sich aus dem Angebot nicht anderes ergibt, ist 7i7® maximal 20 Werktage ab Eingang bei dem Kunden an Angebote gebunden.
3. Leistungsumfang, Auftragsdurchführung
3.1. Der Umfang und die Anforderungen an die zu erbringende Leistung werden durch das Auftragsschreiben bestimmt. Nachträgliche Änderungen der Leistung bedürfen der Bestätigung in Textform durch 7i7®.
3.2. Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, erbringt 7i7® projektbezogene Leistungen in zwei Phasen. In der Entwurfsphase erstellt 7i7® auf Grundlage des Anforderungskatalogs des Auftragsschreibens einen Entwurf der anzufertigenden Leistungen und stellt diesen dem Kunden mit der Aufforderung bereit, den Entwurf in angemessener Zeit zu prüfen und freizugeben. Auf Basis des freigegebenen Entwurfs stellt 7i7® in der Reinzeichnung das finale Ergebnis in gebrauchstauglicher Form her und stellt dieses dem Kunden mit der Aufforderung bereit, das Leistungsergebnis in angemessener Zeit zu prüfen und final freizugeben. Mit der Freigabe des finalen Leistungsergebnisses ist dieses insgesamt freigegeben, unabhängig davon, ob vorher ein Entwurf angefertigt oder freigegeben wurde.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen abzunehmen, wenn diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Abnahmefrist, maximal jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe, unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Als abgenommen gelten die Leistungsergebnisse auch, wenn der Kunde diese bestimmungsgemäß nutzt.
3.4. Neben oder gemeinsam mit projektbezogenen Leistungen erbringt 7i7® auch längerfristige Beratungsleistungen ohne konkret geschuldeten Werkerfolg.
3.5. 7i7® ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen und auf Rechnung des Kunden nicht angestellter, sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen (Unterauftragnehmer) zu bedienen.
3.6. 7i7® erbringt ausschließlich gestalterische und künstlerische Leistungen und prüft die Leistungsergebnisse nicht auf Rechte Dritter, d.h. insbesondere hinsichtlich ihrer wettbewerbs- oder markenrechtlichen Zulässigkeit oder ihrer Eintragungsfähigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche, d.h. insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe, Leistungsergebnisse und sonstigen Werke selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe, Leistungsergebnisse und sonstigen Werke freigibt und im geschäftlichen Verkehr verwendet oder verwenden lässt.
4. Rechteeinräumung
4.1. Grundsätzlich verbleiben die Rechte an sämtlichem Material bei 7i7®, soweit sie dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden.
4.2. Unabhängig von einem Schutz durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht verpflichtet sich der Kunde, sämtliches von 7i7® im Rahmen der Zusammenarbeit an ihn übergebenes Material und/oder darin enthaltene Ideen nicht wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen, ohne dass diese Leistungen entsprechend diesen Geschäftsbedingungen vergütet worden sind.
4.3. Soweit das im Rahmen der Auftragserfüllung übergebene Material einem Schutz durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht zugänglich ist, erhält der Kunde mit vollständiger Leistung der vertraglich geschuldeten Vergütung ein einfaches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, in dem inhaltlichen, zeitlichen und räumlichen Umfang, wie dies zur Verwendung des Materials entsprechend des Zwecks, welcher der Beauftragung zugrunde liegt, zwingend erforderlich ist.
4.4. 7i7® räumt dem Kunden an Fremdmaterial stets nur die Rechte ein, die der Auftragnehmer selbst an diesen einzuräumen berechtigt ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden exklusive Rechte nur an dem Eigenmaterial, nicht jedoch an dem Fremdmaterial eingeräumt.
4.5. Weitergehende Nutzungsrechtseinräumungen, die Einräumung exklusiver Rechte an dem Material sowie die Einräumung von Bearbeitungsrechten sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses und können auf Grundlage separater Vereinbarungen erfolgen, die auch im Rahmen des Angebotes erfolgen können.
4.6. Soweit Vorschläge und Vorgaben des Kunden oder sonstige fördernde Maßnahmen ein Miturheberrecht begründen, verzichtet der Kunde gemäß § 8 Abs. 4 UrhG auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten.
4.7. 7i7® behält sich bis zur vollständigen Zahlung der in Bezug auf die Beauftragung geschuldeten Vergütung das Eigentum an sämtlichem übergebenem Material vor.
5. Vergütung
5.1. Insofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, setzt sich die Gesamtvergütung von 7i7® aus der Vergütung für die Entwurfsarbeiten, der Vergütung für die Herstellung des finalen Leistungsergebnisses sowie der Einräumung von Nutzungsrechten hieran und der Vergütung für weitere Leistungen (z.B. strategische Beratung, Betreuung von Social-Media-Kanälen, etc.) und Nebenkosten zusammen.
5.2. Haben die Parteien für die einzelnen Teilvergütungen keine explizite Vereinbarung getroffen, gilt jeweils die übliche Vergütung des nach dem beim Vertragsschluss gültigen Vergütungstarifvertrags für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer (SDSt/AGD) als vereinbart.
5.3. Die Vergütung für die Entwurfsarbeiten wird mit Abnahme der Entwürfe fällig, die Vergütung für die Herstellung der finalen Leistungsergebnisse sowie die Einräumung der Nutzungsrechte hieran wird mit Abnahme der finalen Leistungsergebnisse fällig. Die Vergütung für weitere Leistungen und Nebenkosten wird jeweils monatlich abgerechnet und ist mit Rechnungsstellung fällig.
5.4. Erfolgt die Zahlung abgerechneter Leistungen nicht spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang, kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
5.5. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
6. Geschuldetes Dateiformat
6.1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, oder zwingend technisch bedingt, ist das Material grundsätzlich nicht in offenen Dateiformaten zu übergeben.
6.2. Die Übergabe von offenen Dateiformaten, die eine unmittelbare Bearbeitung des Materials durch den Kunden erlauben, können gemeinsam mit Bearbeitungsrechten Gegenstand einer zusätzlichen Vereinbarung sein.
7. Namensnennung
7.1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist 7i7® in branchenüblicher Weise durch den Kunden und/oder dessen Kunden und/oder dessen Lizenznehmer als Urheber zu benennen.
7.2. Bei der Nennung von 7i7® ist stets das R-Zeichen („7i7®“) mitzuverwenden.
8. Referenzwerbung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass 7i7® dazu berechtigt ist, den Kunden öffentlich (d.h. insbesondere auch auf der Website von 7i7®) (1) als Referenz zu nennen, (2) abstrakt über das Projekt zu informieren und (3) eine repräsentative Auswahl der Leistungsergebnisse zu zeigen.
9. Haftung
9.1. 7i7® haftet, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, für eigenes bzw. das Verhalten von Vertretern und Erfüllungsgehilfen nur in Fällen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
9.2. Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet 7i7® auch, wenn diese durch eigenes einfach fahrlässiges Verhalten bzw. einfach fahrlässiges Verhalten eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Das Gleiche gilt, wenn eine vertragswesentliche Pflicht, das heißt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzt wurde.
9.3. Die Haftung von 7i7® nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die gesetzliche Mängelgewährleistung bleiben von den vorstehenden Ziffern unberührt.
9.4. 7i7® haftet nicht für den Erfolg einer Schutzrechtsanmeldung sowie dafür, dass die Materialien und sonstigen Leistungen nicht in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftragnehmer versichert jedoch, dass ihm keine entgegenstehende Rechte Dritter bekannt sind.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in dieser Vereinbarung herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.
10.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich dieser Ziff. 10.2 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz von 7i7®, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 7i7® bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
10.4. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).