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Rechtsform Personengesellschaft: Tipps & Tricks für die Gemeinschaft

7i7 Creator Team

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Inhalt des Beitrages

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Person) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Sie kann je nach Gesellschaftsform Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie sollten sich darüber Gedanken machen eine Personengesellschaft zu wählen, wenn Sie ein Startup mit mehreren Personen gründen wollen. Bei der Wahl der Rechtsform haben Sie hierbei die Wahl zwischen einer GbR, PartG, OHG oder KG, die Ihnen in diesem Kapitel näher vorgestellt werden.

7i7 Medienagentur | 1
Rechtsformen, eigene Abbildung

GbR

Die bekannteste Gesellschaftsform unter Startup-Gründern ist die GbR. Wenn Sie mit einen oder mehreren Partnern zusammenschließen, bilden sie die Grundlage für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Da die GbR zu den Personengesellschaften gehört, haften ihre Gesellschafter jeweils mit Ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Für die Gründung einer GbR wird schriftlich oder auch mündlich (nicht empfohlen) ein Gesellschaftsvertrag geschlossen. Diesen sollten Sie von einem Rechtsanwalt überprüfen oder schreiben lassen, um die Bedürfnisse aller Gesellschafter abzudecken. Eine GbR wird nicht im Handelsregister eingetragen und muss lediglich beim Gewerbeamt vor Ort angemeldet werden. Handelt es sich allerdings um eine freiberufliche Tätigkeit, brauchen Sie nur beim Finanzamt eine Steuernummer für die GbR zu beantragen. Ein Vorteil der GbR ist die Buchhaltung, da sie nicht im Handelsregister eingetragen sind. Bei einer GbR besteht keine doppelte Buchhaltungspflicht und es ist ausreichend, wenn eine Gewinn- und Verlustrechnung durch die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) am Geschäftsjahresende gemacht wird.

Tipp: Die GbR ist ideal für Sie geeignet, wenn sie mit mehreren Personen ohne viel Startkapital eine Geschäftspartnerschaft ausüben wollen. Da die GbR eine unkomplizierte Gesellschaftsform ist, eignet sie sich besonders für Neugründungen und Startups mit mehreren Personen. Bei einer weiteren positiven Entwicklung des Unternehmens ist es zum späteren Zeitpunkt möglich, die Gesellschaftsform zu ändern. Beachten Sie dabei, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften und der Gesellschaftsvertrag mit der nötigen rechtlichen Unterstützung geschrieben wird.

PartG

Eine PartG (Partnerschaftsgesellschaft) beruht im Wesentlichen auf den Grundlagen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, allerdings gibt es die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung. Bei der Partnerschaft schließen sich Angehörige freier Berufe, also natürlichen Personen, zusammen, um ihre Berufe gemeinsam auszuüben. Sie übt dabei kein Handelsgewerbe aus. Es ist zwingend notwendig einen Partnerschaftsvertrag schriftlich zu erstellen. Ein Mindestkapital ist bei der PartG nicht notwendig. Die Anmeldung erfolgt beim Partnerschaftsregister und wird von einem Notar ausgeführt. Die Haftung ist bei einer PartG unter gewissen Voraussetzungen beschränkt. Sobald ausschließlich Ihr Partner zum Beispiel an einem Kundenauftrag gearbeitet hat, haftet nur er für einen eventuelle entstehenden Schaden mit seinem Privatvermögen. Wenn Sie allerdings an dem Kundenauftrag mitgewirkt haben, haften Sie ebenso mit Ihrem Privatvermögen.

Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit einer PartG, wenn sie bereits einen freien Beruf ausüben und in der Zukunft mit mehreren Partnern zusammenarbeiten wollen, allerdings nur beschränkt für die Fehler von anderen Gesellschaftern haftbar gemacht werden wollen.

OHG

Die OHG (offene Handelsgesellschaft) ist eine Sonderform der GbR. Auch hier benötigen Sie mindestens zwei Gesellschafter (juristische oder natürliche Person) und einen Gesellschaftsvertrag. Es ist kein Mindestkapital für die Gründung notwendig und jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen. Ebenso sind Sie dazu verpflichtet sich im Handelsregister eintragen zu lassen, um als offene Handelsgesellschaft aufzutreten. Wenn Sie bei Ihrer Gründung als GbR gestartet sind, können Sie jederzeit mit der Eintragung in das Handelsregister die Rechtsform der OHG annehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung besteht, falls das Unternehmen nach Art oder Umfang einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert. Ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist ein Geschäftsbetrieb, der kaufmännische Buchhaltung nach §238 HGB macht und am Schluss eines Jahres einen Jahresabschluss nach §242 HGB erstellt. Ist ein Überblick über die Geschäftsvorfälle auch ohne besondere Buchführung möglich, ist von einem Kleinbetrieb auszugehen. Ob ein Großbetrieb vorliegt, bestimmt sich nach Art oder Umfang des Geschäftsbetriebs.

Tipp: Eine OHG sollten Sie zu Beginn Ihrer Unternehmertätigkeit nur wählen, wenn sie nach Art oder Umfang einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ besitzen. Starten Sie zunächst mit einer GbR und wandeln Sie im späteren Geschäftsverlauf die GbR in eine OHG um, wenn sie wissen, dass Ihr Geschäftsmodell skalierbar und erfolgreich ist.

KG

Die KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter und mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter vorhanden sein muss, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben. Eine Kommanditgesellschaft ist die einzige Mischform der Personengesellschaften, bei der auch ein Gesellschafter existiert, der lediglich mit seiner Kapitaleinlage haftet (Kommanditist).  Der mit seinem gesamten Vermögen haftende Gesellschafter heißt hierbei „Komplementär“. Um eine KG zu gründen benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung im Handelsregister durch einen Notar.

Tipp: Die KG ist für Sie die richtige Rechtsform, wenn Sie sich Partner mit zusätzlichem Kapital wünschen, aber alleiniger Chef im Unternehmen bleiben möchten. Sie ist ebenso für Familienmitglieder interessant, die nicht persönlich haften wollen.

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