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Rechtsform Kapitalgesellschaft: Tipps & Tricks für Finanzstarke

7i7 Creator Team

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Inhalt des Beitrages

Kapitalgesellschaften werden aus dem Zusammenschluss mehrerer Personen zur Realisierung eines Unternehmenszwecks gebildet. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften sind Sie haftungsbeschränkt und die Kapitalgesellschaft ist eine selbständige juristische Person, d. h. sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein, Vermögen besitzen und unter dem Firmennamen klagen und verklagt werden. Eine Kapitaleinlage ist zwingend vorgesehen und variiert zwischen 1 Euro und 50.000 Euro. Wenn Sie ihre Haftung auf das Firmenvermögen beschränken wollen und ein hohes öffentliches Ansehen zum Beispiel für einen Kreditgeber benötigen, sollten sie eine der in diesem Kapitel beschriebenen Kapitalgesellschaften zur Gründung wählen.

Rechtsform Kapitalgesellschaft
Rechtsformen, eigene Abbildung

UG

Eine besonders häufige Rechtsform bei der Unternehmensgründung ist die UG (Unternehmergesellschaft). Sie ist als 1 Euro GmbH bekannt und bringt vor allem für Gründer mit wenig Starkapital viele Vorteile mit. Es ist theoretisch möglich eine Unternehmergesellschaft mit nur einem Euro Startkapital zu gründen, allerdings empfiehlt es sich mindestens je nach Bedarf der Gesellschaft 1000 Euro zur Gründung auf das Geschäftskonto einzuzahlen, da zu Beginn die Kosten für die Eintragung durch den Notar über das Geschäftskonto bezahlt werden müssen. Eine UG kann für alle Arten von Tätigkeiten, Dienstleistungen und Gewerben gegründet werden und unterliegt der Körperschaftssteuer. Das Haftungsrisiko ist wie bei einer GmbH auf das Kapital der Gesellschaft beschränkt und stellt somit einen großen Vorteil dar. Sie sollten bei der Gründung bedenken, dass bei einer UG eine „Ansparpflicht“ besteht, die eine begrenzte Gewinnausschüttung bis das Stammkapital (25.000 Euro) für eine GmbH erreicht ist, vorschreibt. Des Weiteren besitzen Sie eine geringe Kreditwürdigkeit durch die Gesellschaftshaftung und ihr geringes Startkapital.

Tipp: Eine Unternehmergesellschaft ist für Gründer und Gründerinnen kleiner gewerblicher Unternehmen, insbesondere Dienstleister, geeignet, die ihre Haftung beschränken möchten und ein geringes Startkapital besitzen.

Ein-Personen-GmbH

Eine Ein-Personen-GmbH ist eine handelsübliche GmbH mit dem einzigen Unterschied, dass sie von einer einzelnen Person anstatt von mehreren Gesellschaftern gegründet wird. Der Gründer ist dabei automatisch Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Ein-Personen-GmbH und muss demzufolge auch alle vorgeschriebenen Gesellschaftsorgane für eine GmbH aufweisen. Es gelten hierbei die gleichen Regeln und Gesetzte, wie für die Mehrpersonen-GmbH. Um eine Ein-Personen-GmbH zu gründen, müssen alle Schritte unternommen werden, die auch bei einer herkömmlichen GmbH notwendig sind. Sie benötigen dafür ein Geschäftskonto, auf das Sie das Stammkapital einzahlen. Anders als wie beim eingetragenen Kaufmann benötigen Sie bei einer GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital. 12.500€, also mindestens die Hälfte des Stammkapitals, muss bei der Gründung auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Das Einbringen von Sacheinlagen wie zum Beispiel Immobilien ist hierbei auch möglich. Im nächsten Schritt benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag, der nicht notariell beglaubigt werden muss. Daher empfiehlt es sich, den Vertrag kurz zu halten und auf den Mindestinhalt nach §3 GmbH-Gesetz zu beschränken. Für die Gründung genügt es, wenn eine nicht empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung vom Notar beglaubigt wird. Nun können Sie Ihre Ein-Personen-GmbH im Handelsregister eintragen lassen und gilt nach erfolgreicher Eintragung als gegründet. Der größte Vorteil bei einer Ein-Personen-GmbH ist das gute Image bei zum Beispiel Lieferanten, da diese die Sicherheit haben, dass Sie ein Stammkapital als Sicherheit haben. Des Weiteren können Sie somit bei Kreditvergaben etc. mit Vorteilen rechnen. Ein entscheidender Nachteil sind die hohen Gründungskosten, die insbesondere bei einem kleinen Startup eine Hürde darstellen können. Sie sind dazu angehalten eine Bilanz zu erstellen, eine doppelte Buchführung zu führen und eine Inventur regelmäßig zu erstellen.

Tipp: Die Ein-Personen-GmbH ist durch Ihre Haftungsbeschränkung und Ihr positives Image die richtige Option für Sie, wenn Sie das nötige Stammkapital besitzen und Ihr Privatvermögen schützen möchten. Des Weiteren kann es ein sehr großer Vorteil sein, wenn Sie in naher Zukunft Fremdkapital für Investitionen durch zum Beispiel die Bank erwerben wollen, da Sie durch die Unternehmensform in der Regel eine höhere Bonität besitzen.

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, ist eine Rechtsform für eine juristische Person und gehört zu den Kapitalgesellschaften. Sie ist mit Abstand die häufigste Gesellschaftsform für Kaitalgesellschaften in Deutschland. Anders als wie die Existenz Gründer freundliche Variante der UG benötigen Sie mindestens 25.000 Euro Stammkapital. Die Schritte und Voraussetzungen bei der Gründung sind identisch wie zuvor bei der Ein-Personen-GmbH beschrieben, allerdings haben Sie nun mindestens zwei Gründer. Ein wesentlicher Vorteil ist eine hohe Kreditwürdigkeit und das Vertrauen bei Geschäftspartnern.

Tipp: Sie müssen zu Beginn Ihrer Unternehmertätigkeit ein höheres Investment tätigen und wollen mit mehreren Personen ein Unternehmen gründen? Dann ist die GmbH die richtige Rechtsform, da Sie einen hohen Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftsvertrag haben, ihre Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzen, einen Vorteil durch die Körperschaftssteuer gegenüber der Einkommenssteuer haben und ein einfacher Verkauf des Unternehmens oder von Geschäftsanteilen möglich ist.

AG

Zu den Kapitalgesellschaften zählt auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft oder kurz gesagt AG. Diese ist lediglich für große Gründungsvorhaben geeignet, da Sie ein Startkapital von mindestens 50.000 Euro benötigen. Wie bei der GmbH ist die Haftung auf das Firmenvermögen für die Gründer beschränkt. Die alleine Gründung einer AG ist möglich und wird als Ein-Personen-AG bezeichnet. Zur Gründung benötigen Sie eine Anmeldung beim Gewerbeamt und eine Eintragung in das Handelsregister, weil Sie ein Handelsgewerbe ausüben wollen. Zudem ist ein Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung zu erstellen und notariell zu beurkunden. Nachdem Sie eine Aktiengesellschaft gegründet haben, müssen Sie mindestens einmal pro Jahr eine Hauptversammlung einberufen, die über zahlreiche Rechte wie die Entlastung von Vorstand Aufsichtsrat oder über die Genehmigung des Jahresabschlusses verfügt. Bei einer AG fallen Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an und auf Ausschüttungen müssen die Anteilseigner Kapitalsteuer zahlen. Da Sie den Regelungen des Handelsgesetzbuches und dem Aktiengesetz unterliegen, müssen Sie Handelsbücher führen und im Fall einer kleinen AG mindestens eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.

Tipp: Die AG ist die an der strengsten regulierten Kapitalgesellschaft und erfordert erhöhten Planungs- und Finanzaufwand bei der Gründung. Nutzen Sie die Rechtsform, wenn Sie ein hohes Eigenkapital benötigen, das aufgrund der Möglichkeit eines Börsenganges die Eigenkapitalfinanzierung unabhängig von Krediten bei Banken auf breiter Basis durch Beteiligungsverkauf oder kurzfristige Kapitalerhöhungen gewährleistet und Sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften möchten.

eG

Die eingetragene Genossenschaft oder abgekürzt eG ist ebenso eine Form der Kapitalgesellschaften und eignet sich perfekt für mehrere Gründer oder als Kooperation von mittelständischen Unternehmen. Sie fungiert als juristische Person und verfolgt den Zweck durch einen Zusammenschluss von Genossen Wissen zu teilen, leichter Aufträge zu erhalten und bessere Chancen auf dem Wirtschaftsmarkt zu erzielen. Ein Mindestkapital ist bei der Gründung einer Genossenschaft nicht vorgesehen, allerdings wird im Gesellschaftsvertrag das Startkapital vereinbart. Anschließend prüft der Genossenschaftsverband, ob die Eigenkapitalausstattung angemessen ist. Nachdem eine eG eingetragen ist, muss sie regelmäßig einen Jahresabschluss und Lagebericht erstellen, der vom Genossenschaftsverband geprüft und veröffentlicht wird. Der wesentliche Unterschied zu anderen Kapitalgesellschaften besteht darin, dass sie aus Mitgliedern und nicht aus Kapitaleinlagen besteht.

Tipp: Wenn Sie mit Gleichgesinnten ein Unternehmen gründen wollen, welches Ihnen gemeinsam eine bessere Marktpositionierung verschaffen soll und sie die Möglichkeit einer basisdemokratisch organisierten, solidarischen Zusammenarbeit nutzen wollen, ist die eG für Sie die richtige Gesellschaftsform.

Fazit: Bei der Wahl der Rechtsform sollten Sie strikt nach einem Schema vorgehen, um zukunftsorientiert die richtige Entscheidung zu treffen. Schauen Sie daher zuerst, wie viele Gesellschafter oder Gründer das Unternehmen gründen wollen. Anschließend müssen Sie wissen, wie groß das Sicherheitsbedürfnis und damit auch die Haftungsbeschränkung sein soll. Im nächsten Schritt wird geschaut, wie hoch ihr Startkapital ist und welche Investments Sie in Zukunft tätigen wollen. Im letzten Schritt vergleichen Sie ihre Ist-Situation mit den Eigenschaften der Rechtsformen, um mit fundiertem Wissen abwägen zu können, was am besten zu ihrem Startup passt.

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